Berechnen Sie, wie viel Sie die Miete erhöhen dürfen. Berücksichtigt die Kappungsgrenze (20% in 3 Jahren) und die ortsübliche Vergleichsmiete.
Ermitteln Sie die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel Ihrer Stadt
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Die Vergleichsmiete wird aus dem Mietspiegel Ihrer Stadt ermittelt. Sie gibt die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen in der Nachbarschaft an. Maßgeblich sind Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr.
Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren maximal um 20% steigen (§558 Abs. 3 BGB). In vielen Städten gilt eine reduzierte Kappungsgrenze von 15% (Mietpreisbremse).
Die Mieterhöhung muss mit einer Frist von 15 Monaten angekündigt werden (§558b Abs. 1 BGB). Der Mieter hat 2 Monate Zeit zur Zustimmung.
Das Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen und den Mietspiegel bzw. mindestens drei Vergleichswohnungen als Begründung enthalten.
Frühestens 12 Monate nach Mietbeginn oder nach der letzten Mieterhöhung (§558 BGB). Die Erhöhung wird 15 Monate nach der Ankündigung wirksam.
Ja. Lehnt der Mieter die Erhöhung ab, können Sie beim Amtsgericht eine Zustimmungsklage einreichen. Der Mieter kann dann die Begründung der Erhöhung prüfen lassen.
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